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Öffentliche Auftraggeber

20. Januar 2020

Wiener Betriebe sind gegenüber ihren Konkurrenten sowohl national wie auch international kostenmäßig im Nachteil. In den Vergabeprozessen der öffentlichen Hand führt das dazu, dass wir entweder ausscheiden oder öffentliche Aufträge nur mit wesentlich größeren Abschlägen von unserer Eigenleistung verkaufen können als unsere Konkurrenten.

Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass wir hier unsere (wettbewerbsverzerrend hohen) Steuern, Gebühren und Lohnnebenkosten zahlen und die dafür Verantwortlichen dann wegen „zu hoher Preise“  an fremde Unternehmen vergeben. Das wird als unfair und geradezu zynisch empfunden.

Jedenfalls meinen wir, dass die Leistungen der Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer über den Preis allein sicher nicht adäquat abgebildet werden. Wir haben in Gesprächen mit öffentlichen Auftraggebern wiederholt auf eine Anwendung des Best- statt Billigstbieterprinzips gedrängt – die Möglichkeit gibt es ja im Bundesvergabegesetz.

Oft wird von unseren Betrieben auch vorgebracht, dass schon die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen bürokratisch und unfair wäre. Zunehmend werden Vergaben über spezialisierte, aber produktunkundige Rechtsanwaltskanzleien abgewickelt.

Bei Druckproduktionen werden beispielsweise verbindliche Stückpreise abgefragt, ohne dass sich die Auftraggeber auf Auflagenhöhen festlegen. Ebenso werden oft aufwändige Zertifizierungen vorausgesetzt, ohne dass klar ist, wie hoch das Auftragsvolumen voraussichtlich sein wird. Vielen Unternehmen ist dieses Procedere zu aufwändig, die Erfolgschancen zu ungewiss.

Das Vergaberecht muss entrümpelt werden, der Aufwand zum Nachweis aller Eignungen muss reduziert werden, die Standardanforderungen (ohne Produktpreiskalkulationen) müssen so standardisiert werden, dass sie mehrfach verwendbar sind (nicht für jede Stelle völlig neu aufgebaut werden müssen).

Für Ausschreibungen ist im Allgemeinen ein Strafregisterauszug des/der Geschäftsführer vorgeschrieben, der nicht älter als drei Monate sein darf. Man muss also – gebührenpflichtig – viermal jährlich auf das Polizeikommissariat gehen, da die Auskunft nur der betreffenden Person direkt ausgefolgt wird … das muss doch anders auch gehen!

Wir konnten mit den beiden wichtigsten Beschaffungsstellen, der Wiener MA-54 sowie der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) einen gemeinsamen Workshop mit Druckereibetreiben aus Wien vereinbaren. Dieser findet am 10. Februar 2020 im Rahmen der Woche der Wiener Wirtschaft statt. Ziel ist es, das Vergabeverfahren aus Sicht der öffentlichen Auftraggeber zu erörtern und ihnen die wesentlichen Parameter der Druckwirtschaft näher zu bringen. Wir wollen auch mögliche Kriterien für ein praktikables Bestbieterprinzip ansprechen.

Unsere Gespräche haben bereits zu ersten konkreten Anfragen der MA-54 nach geeigneten Dienstleistern an die Fachgruppe Druck geführt. Wir geben die entsprechenden Mitgliederlisten und das Online-Verzeichnis auf der WK-Seite „Firmen A-Z“ natürlich gerne weiter. Die FG Druck leistet hier Pionierarbeit, um Auftraggeber und Auftragnehmer unkompliziert zusammenzubringen. Nach etlichen Jahren sind nun Bereitschaft und Problembewusstsein geweckt, um die Wiener Betriebe voran zu bringen.

Kann ich bei diesem Thema auf Ihre Unterstützung zählen?