Am 1. Juli 2021 tritt die Neuregelung in Kraft, wonach bei der Arbeitgeberkündigung die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen, und damit teilweise deutlich verlängert werden. Die Kündigungsfristen betragen dann, je nach Dauer des Dienstverhältnisses, 6 Wochen, 2 Monate bzw. 3, oder 4 oder gar 5 Monate.