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Informationen Schlüsselarbeitskraft

26. März 2020

Was ist eine Schlüsselarbeitskraft?

Eine Schlüsselarbeitskraft ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der sich aus wichtigen Gründen in verkehrsbeschränkte Gebiete/Regionen begeben bzw. dort aufhalten muss. Diese Gründe müssen bei einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden.

 

Was gilt für Schlüsselarbeitskräfte?

Betreiber kritischer Infrastrukturen und jener Unternehmen, die nicht von den verfügten Beschränkungen betroffen sind sollen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Bestätigung ausstatten, die sie als „Schlüsselarbeitskraft“ bzw. als mit einer bestimmten wichtigen Aufgabenerledigung im Sinne der Daseinsvorsorge ausweist, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anweisen, bei einer diesbezüglichen Kontrolle sich mit Reisepass, Personalausweis, Ausweis nach SPG oder Führerschein auszuweisen, die Bestätigung im Original vorzuweisen, Kopien dieser Bestätigung mitzuführen, die an die Kontrollorgane ausgefolgt werden können. Diese Vorgangsweise wird sowohl für in- wie ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für kritische Infrastrukturen, die ihren Sitz nicht in Österreich haben, empfohlen.

 

> Formular Schlüsselkraft